Allgemeine Geschäftsbedingungen Theater am Hagen Straubing

 

1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Theaterbesuchern und der Stadt Straubing, Theater am Hagen, nachfolgend Theater genannt. Sie gelten nur für Aufführungen des Landestheaters Niederbayern in Straubing und sind Bestandteil des Vertrages, der durch den Erwerb von Eintrittskarten oder Abonnements zustande kommt. Für andere Veranstaltungen der Stadt Straubing können von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen getroffen werden.

 

Für Veranstaltungen des Theaters, bei denen die Stadt Straubing oder das Landestheater Niederbayern nicht selbst als Veranstalter auftreten, sondern bei denen das Theater per Vermietung an fremde Dritte überlassen wird, gelten unterschiedliche Bedingungen, die beim jeweiligen Veranstalter zu erfragen sind.

2. Kartenverkauf und Reservierung

 

2.1 Vorverkauf, Reservierungen

Karten können grundsätzlich ab dem Tag der offenen Tür für die gesamte Spielzeit erworben werden. Der Termin kann dem jeweils aktuellen Spielzeitheft entnommen werden.

Der reguläre Kartenvorverkauf findet im Amt für Tourismus (Rathaus) statt.

Karten können fernmündlich und schriftlich (per Brief, Fax oder E-Mail) bestellt werden und werden grundsätzlich gegen Rechnung und Erhebung einer Bearbeitungsgebühr zugeschickt. Die Höhe der Bearbeitungsgebühr kann dem jeweils aktuellen Spielzeitheft entnommen werden. Im Falle der Geltendmachung eventueller Ermäßigungen (z.B. Straubing-Pass), ist der Bestellung ein entsprechender Nachweis beizulegen.

Kartenreservierungen werden erst ab dem 7. Tag vor dem Termin der jeweiligen Vorstellung entgegengenommen. Reservierte Karten, die nicht spätestens 30 Minuten vor Beginn der Vorstellung abgeholt werden, gehen in den freien Verkauf zurück.

 

2.2 Abendkasse

Die Abendkasse öffnet eine Stunde vor Vorstellungsbeginn. An der Abendkasse hat die Abendvorstellung Vorrang. Eine Beratung oder der Verkauf von Karten für andere Vorstellungen werden deshalb in der Regel dort nicht durchgeführt. Die Abendkasse schließt zum Vorstellungsbeginn.

 

2.3 Kartenrückgabe, -umtausch oder –verfall

Unabhängig von der gewählten Kaufart hat der Kunde die Richtigkeit der gekauften Karten und des Wechselgeldes sofort nach Erhalt zu überprüfen. Nachträgliche Reklamationen sind nicht möglich.

Gekaufte Karten sind vom Umtausch ausgeschlossen.

Bei Kartenverfall ist eine Ersatzleistung ausgeschlossen.

3. Preise

Die gültigen Preise können an der Theaterkasse und im jeweils gültigen Spielzeitheft eingesehen werden.

4. Ermäßigungen

 

4.1 Ermäßigungen auf Einzelkarten

Für Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehr- und Freiwilligendienstleistende sowie Empfänger von Sozialleistungen (Hartz IV oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) beträgt die Ermäßigung bei Vorlage eines entsprechenden Aus- oder Nachweises, der zum Zeitpunkt der Veranstaltung Gültigkeit besitzt, 50 % des Normalpreises.

Für Schwerbehinderte (Grad der Behinderung mindestens 50 %) beträgt die Ermäßigung bei Vorlage eines entsprechenden Ausweises, der zum Zeitpunkt der Veranstaltung Gültigkeit besitzt, 20 % des Normalpreises.

Die als notwendig anerkannten Begleiter von Schwerbehinderten (Merkzeichen „B" im amtlichen Schwerbehindertenausweis) erhalten freien Eintritt.

Sofern bei Veranstaltungen der Straubing-Pass anerkannt wird, erhalten Inhaber des Straubing-Passes ebenfalls eine Ermäßigung in Höhe von 50 % des Normalpreises (bei Vorlage eines entsprechenden Ausweises, der zum Zeitpunkt der Veranstaltung Gültigkeit besitzt).

Bei Sondervorstellungen (z.B. Märchen, Konzerte, etc.) gelten ggf. gesonderte Regelungen.

 

4.2 Sammelbestellungen

Schulen können bei einer Sammelbestellung von mindestens 10 Karten diese zu einem ermäßigten Preis für das 2. und 3. Parkett beziehen. Ab einer Abnahme von 10 Karten erhält eine Begleitperson freien Eintritt.

 

4.3 Ermäßigungen auf Abonnements

Für die Ermäßigungen auf Abonnements gelten die Regelungen unter Punkt 5.

5. Abonnement - Festplatz-Abonnement

Die Festplatz-Abonnements werden vom Amt für Kultur und Bildung der Stadt Straubing vergeben. Diese berechtigen nur zum Eintritt für Aufführungen des Landestheaters Niederbayern innerhalb des Abozirkels. Angeboten werden verschiedene Ausführungen, deren Preise von Art, Umfang und einer eventuellen Ermäßigungsberechtigung abhängig sind. Für die Preise gilt Punkt 3 entsprechend. Ermäßigungen für Inhaber des Straubing-Passes werden gewährt, wenn der entsprechende Ausweis zum Zeitpunkt des Kaufs durchgängige Gültigkeit bis zum Ende des laufenden Jahres besitzt. Auf den Preis des Jugend-Abos wird keine weitere Ermäßigung gewährt.

 

Der Abonnent bekommt für die jeweilige Spielzeit einen Abo-Ausweis mit der zugehörigen Reihe und Platznummer ausgehändigt. Das übertragbare Abonnement berechtigt nur zum Besuch der jeweiligen Vorstellung. Bei Nichtbenutzung wird kein Ersatz geleistet.

 

Die Festplatzabonnements verlängern sich automatisch um ein Jahr, sofern sie nicht bis zum 31. Mai eines Jahres schriftlich gekündigt werden. Für die Einhaltung der Frist gilt das Datum des Eingangs der Kündigung bei der Stadt Straubing – Kultur und Bildung.

 

Bei Verhinderung an einem Vorstellungstermin kann gegen eine Bearbeitungsgebühr, die sich nach Punkt 3 bestimmt, eine Umbuchung auf einen anderen Termin erfolgen, sofern dies organisatorisch möglich ist.

6. Einlassregelungen

 

6.1 Einlass

Zum Einlass berechtigen grundsätzlich nur die vom Theater bzw. von den dazu berechtigten Stellen verkaufte Originalkarten. Die Eintrittskarte ist beim Einlass vorzuzeigen. Jede Eintrittskarte berechtigt eine Person zum Besuch der Veranstaltung. Für Abo-Ausweise gelten diese Regelungen entsprechend.

 

Das Theater behält sich vor, aus technischen oder aus künstlerischen Gründen Platzänderungen vorzunehmen.

 

Plätze für Rollstuhlfahrer werden in Abhängigkeit von der Inszenierung in beschränktem Maße zur Verfügung gestellt. Die als notwendig anerkannten Begleiter von Schwerbehinderten (Merkzeichen „B" im amtlichen Schwerbehindertenausweis) erhalten freien Eintritt.

 

6.2 Verspätet kommende Besucher

Verspätet kommende Personen können erst zu einem Zeitpunkt eingelassen werden, an dem ein störungsfreier Ablauf für die anderen Gäste und die beteiligten Schauspieler gewährleistet werden kann, z.B. in der Pause oder einem anderen geeigneten Zeitpunkt. Bei Stücken ohne Pause kann es vorkommen, dass ein störungsfreier Einlass überhaupt nicht möglich ist. Das Personal kann dem Besucher auch einen anderen Platz als den gebuchten zuweisen. Der Anspruch auf den ursprünglichen Platz verfällt.

7. Verlust der Eintrittskarte

Bei Verlust der Eintrittskarte wird nur dann eine Ersatzkarte ausgestellt, wenn der Betroffene glaubhaft darstellen kann, für welchen Platz er eine Berechtigung erworben hatte. Beim Einlass hat aber der Besitzer der Originalkarte Vorrang, es sei denn, der Verkaufsvorgang lässt eine eindeutige Identifizierung des tatsächlichen Käufers zu.

8. Spielplan, Vorstellungsausfall

Der Spielplan und die Besetzungsangaben sind unverbindlich. Eine zumutbare Veränderung des Veranstaltungsablaufs oder der Umbesetzung von Rollen begründet keinen Anspruch gegenüber dem Theater.

 

Im Falle eines kompletten Vorstellungsausfalls aufgrund höherer Gewalt (Katastrophen, Streiks, usw.) wird der Eintrittspreis nach Vorlage der Eintrittskarte bar oder auf ein vom Besucher genanntes Konto ausgezahlt.

 

Bei einer Terminänderung behalten die gekauften Karten ihre Gültigkeit und können an einem anderen Termin für die gleiche Vorstellung genutzt werden.

 

Bei Abbruch einer Veranstaltung besteht ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises in folgenden Fällen:
• bei Abbruch vor der Pause
• bei Aufführungen ohne Pause bei Abbruch bis zum Ablauf von 45 Spielminuten
• bei Aufführungen mit mehr als einer Pause bei Abbruch bis zum Ablauf von weniger als der Hälfte der Spieldauer

 

Ein Anspruch auf Erstattung von Fahrt- oder anderen Kosten besteht nicht.

9. Garderobe und Fundsachen

Die Garderobe muss im Garderobenfoyer abgegeben werden und darf nicht mit in den Veranstaltungsraum genommen werden. Sie wird nach Ende der Veranstaltung gegen Vorlage der Garderobenmarke ohne Prüfung der Berechtigung ausgehändigt. Das Theater übernimmt keine Haftung für Schäden an und den Verlust von mitgeführten Gegenständen, außer diese wurden vom Garderobenpersonal vorsätzlich und grob fahrlässig herbeigeführt. Der Verlust einer Garderobenmarke ist dem Personal mitzuteilen und ihr Wiederbeschaffungswert ist dem Theater zu ersetzen.

 

Gefundene Gegenstände aller Art sind beim Personal abzugeben. Die Behandlung der Fundsachen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 978 ff BGB. Die Beschädigung oder der Verlust von mitgeführten Gegenständen ist dem Personal unverzüglich anzuzeigen.

10. Verhalten im Theater, Hausrecht

 

10.1 Mitbringen von Gegenständen

Gefährliche Gegenstände sowie Speisen und Getränke dürfen zu keiner Vorstellung mitgebracht werden. Das Rauchen ist im gesamten Theatergebäude nicht gestattet.

 

Mobiltelefone und andere Gegenstände, die die Vorstellung stören könnten, müssen ausgeschaltet werden. Zudem dürfen keine Fahrräder, Kinderwägen und Kindersitze, Gepäckstücke oder Tiere, ausgenommen Blindenhunde, mit in das Theater gebracht werden.

 

Bei Zuwiderhandlung ist das Theater berechtigt die Herausgabe des Gegenstandes zu verlangen oder den Besucher des Theaters zu verweisen.

 

10.2 Verschmutzungen

Werden durch Besucher grob fahrlässig oder vorsätzlich Verschmutzungen verursacht, so ist das Theater berechtigt, diese auf Kosten des Verursachers entfernen zu lassen.

 

10.3 Hausrecht

Den Anweisungen des Theaterpersonals ist grundsätzlich Folge zu leisten.

 

Das Theaterpersonal oder die von ihm beauftragten Personen sind berechtigt, Besucher aus dem Vorstellungsraum oder aus anderen Räumlichkeiten zu verweisen, wenn durch sie der Kartenverkauf behindert wird, andere Besucher belästigt werden, der Vorstellungsbetrieb gestört wird oder wenn ein berechtigter Anlass zu der Annahme besteht, dass sie wiederholt oder in erheblicher Weise gegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben.

 

Stellt das Personal fest, dass Besucher unberechtigterweise auf einem Platz sitzen, für den sie keine Karte erworben haben, kann der Differenzbetrag für den tatsächlich genutzten Platz nachträglich erhoben werden. Bei einer Weigerung können sie des Theaters verwiesen werden.

Bei einem Verweis aus dem Theater aus den oben genannten Gründen besteht kein Anspruch auf Ersatzleistungen.

11. Bild- und Tonaufnahmen

Bild- (Film, Video etc.) und/ oder Tonaufnahmen sowie Übertragungen sind aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Zuwiderhandlungen können Schadensersatzansprüche auslösen. Das Fotografieren ist auch aus Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und die anderen Besucher nicht erlaubt.

Bei Zuwiderhandlungen ist das Einlasspersonal berechtigt, die Aufzeichnungsgeräte sowie Kameras, unter Ausschluss der Haftung, einzuziehen und bis zum Schluss der Aufführung einzubehalten. Gegebenenfalls kann der Besucher vom Besuch der Aufführung ausgeschlossen werden. Aufzeichnungsmaterial jeder Art, auf dem Teile der Aufführung festgehalten sind, werden vom Theater eingezogen und verwahrt. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der vorherigen Löschung der Aufzeichnungen zugestimmt hat.

Für den Fall, dass während einer öffentlichen Vorstellung Bild- und/ oder Tonaufnahmen von dazu berechtigten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Besucher mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/ oder Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht bzw. verwertet werden dürfen.

12. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden im Rahmen des Datenschutzgesetzes in dem für den Theaterbetrieb erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet, gespeichert und genutzt. Die Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur zur Ausführung oder zur Erfüllung des Kaufvertrages.

13. Inkrafttreten

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit Wirkung vom 01. September 2015 in Kraft und gelten ab diesem Zeitpunkt bis zu ihrer Änderung bzw. ihrem Widerruf.

STADT STRAUBING

- Kultur und Bildung - 

August 2015

 

gez.

 

Burgmayer

Amtsleiter